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Gemeinschaft | bpb.de

Gemeinschaft

1) G. bezeichnet eine wechselseitige Verbindung von Personen oder Interner Link: Staaten, die nicht ausschließlich (rational) zweckorientiert, sondern auch auf Zuneigung und innere Verbundenheit angelegt ist.

2) G. ist ein soziologischer Begriff, der die Nähe und Vertrautheit menschlichen Zusammenlebens betont und damit die soziale G. (teilweise kritisch) den modernen anonymer werdenden (Massen-)Interner Link: Gesellschaft gegenüberstellt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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